Abschlussarbeiten und Examenskolloquien

Wichtige Hinweise für Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterarbeit am Arbeitsbereich „Soziologie und Methoden der quantitativen Sozialforschung“ schreiben wollen.

1. Voraussetzungen

Die BA- bzw. MA-Arbeit ist ein zentraler Bestandteil Ihres Studiums, mit der Sie die jeweilige Studienphase abschließen. Darin sollen Sie Ihre erworbenen Kenntnisse aus dem Studium zusammenführen und zeigen, dass Sie eine wissenschaftliche Fragestellung eigenständig entwickeln und zielführend umsetzen können. Im Arbeitsbereich „Soziologie und quantitative Methoden“ betreuen wir bevorzugt quantitativ-empirische Arbeiten. Damit wollen wir Sie ausdrücklich dazu ermutigen und Sie dabei unterstützen, sich als eigenständige soziologische Forscher*innen zu begreifen, die einen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn leisten. Der Umfang und die Inhalte werden dabei so angepasst, dass die Arbeiten dem jeweiligen Anforderungsniveau (BA, MA) und dem zeitlichen Rahmen entsprechen. In der Regel handelt es sich um Sekundäranalysen, auf Masterniveau sind auch kleinere eigene Primärerhebungen möglich. Qualitativ-empirische Arbeiten können ebenfalls bei uns verfasst werden,  wenn sie in die Forschungsschwerpunkte des Arbeitsbereichs fallen und ein quantitativer Zugang nicht sinnvoll erscheint. Literaturarbeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich.  Willkommen sind jedoch z.B. auch „Forschungskonzepte“ und Arbeiten, die sich theoretisch mit spezifischen quantitativen Verfahren oder allgemeinen methodologischen Fragen analytisch-empirischer Soziologie auseinandersetzen.

 

2.  Verpflichtende Teilnahme am Examenskolloquium
Abschlussarbeiten am Arbeitsbereich sind an die Teilnahme am „Examenskolloquium Bachelor- und Masterarbeiten (AB Nisic)“ gekoppelt.

Die Anmeldung zu diesem Modul ist verpflichtend und während des gesamten Semesters möglich.
Für eine sinnvolle Abstimmung ist die Anmeldung zum Kolloquium zu Beginn der Betreuung, spätestens aber zum Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, erforderlich.

Bitte unbedingt beachten:
Diese Anmeldung dient der Durchführung des Examenskolloquiums und erfolgt unabhängig von der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt des Fachbereichs 02. Melden Sie sich für das Examenskolloquium bitte auch an, wenn die Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsamt erst noch bevorsteht.

 

3.  Anmeldephasen für Abschlussarbeiten und Erstgespräche
Die Anmeldephasen für Bachelor- und Masterarbeiten im Winter- und Sommersemester können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. In diesen Zeiträumen soll die formale Anmeldung der Arbeit erfolgen. Bitte kalkulieren Sie dies bei der Vorbereitung Ihrer Betreuungsanfrage ein. Idealerweise sollte ein Erstgespräch mit Ihrem/r Erstbetreuer*in zu Themenfindung und Eingrenzung der Fragestellung etwa 4-6 Wochen vor Anmeldung der Arbeit erfolgen.

 

StudiengangTeilnahme im KolloquiumAnmeldephasen für Abschlussarbeiten
BachelorSommersemesterMitte April bis Mitte Mai
WintersemesterMitte Oktober bis Mitte November
MasterSommersemesterJanuar und Februar
WintersemesterAugust und September
Mit diesen Anmeldephasen soll ermöglicht werden, dass Vorträge im Kolloquium in etwa im vierten Bearbeitungsmonat von Masterarbeiten und in der fünften bis siebten Bearbeitungswoche von Bachelorarbeiten erfolgen.

4.  Umfang und formale Gestaltung der Abschlussarbeiten
Am Arbeitsbereich soll der Umfang von Bachelorarbeiten zwischen 75.000 und 100.000 Zeichen (incl. Leerzeichen, ohne Anhänge) betragen. Das entspricht etwa 30-40 Seiten. Der Umfang von Masterarbeiten soll zwischen 125.000 und 150.000 Zeichen (incl. Leerzeichen, ohne Anhänge) liegen. Das entspricht  etwa 50-60 Seiten. Eine Unter- bzw. Überschreitung dieser Grenzen um mehr als 10% kann zur Abwertung führen.

Bis auf Weiteres ist die Einreichung der Abschlussarbeit als pdf Datei mit eingescannter Eigenständigkeitserklärung an die Prüfungsamts-Mailadresse (pruefungsamtfb02(at)uni-mainz.de) ausreichend. Von dort wird diese an das betreuende wissenschaftliche Personal weitergeleitet. Gedruckte Versionen müssen nicht ein- oder nachgereicht werden. Weitere Regeln zur formalen Gestaltung der Abschlussarbeiten sind den Hinweisen zur Anfertigung von Hausarbeiten des Instituts für Soziologie in der jeweils aktuellsten Fassung zu entnehmen und entsprechend anzuwenden.

Daneben sind die allgemeinen prüfungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten, über die die Prüfungsordnungen und die Webseiten des Prüfungsamts informieren. Insbesondere ist der Arbeit eine Erklärung (mit der Vorlage des Prüfungsamts) anzufügen, dass sie selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden.